Am 19. Oktober 2016 fand im Aussschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Bundesarchivgesetzes statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen und der Mitschnitt des Parlamentsfernsehens sind hier abrufbar.
Eines der Probleme in der Diskussion um die Novellierung des Bundesarchivgesetzes ist das problematische Verhältnis zwischen der Archivgesetzgebung und dem Informationsfreiheitsgesetz. In der Fragerunde der Anhörung schlug Prof. Steinhauer vor, dieses Verhältnis durch die Verkürzung der allgemeinen Schutzfrist auf 10 Jahre zu entkrampfen. M. E. überlegenswert – aber wie ist die Meinung hier?