VdA deaktiviert vorübergehend Facebook-Fanpage

Aktuelles, Allgemein, Öffentlichkeitsarbeit

In den letzten Monaten ist auf EU-Ebene durch das Inkrafttreten der DSGVO der Datenschutz deutlich verschärft worden. Während in vielen Bereichen Anpassungen stattgefunden haben, bleibt der Datenschutz bei Facebook für die NutzerInnen undurchsichtig und entspricht nicht der neuen EU-weiten Rechtslage. Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. hat sich  in den vergangenen Wochen nochmals intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und nun die Konsequenzen gezogen.

Die Umsetzung der am 25. Mai 2018 nach zweijähriger Übergangszeit in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat in den vergangenen Wochen alle Archiveinrichtungen und natürlich auch den VdA massiv beschäftigt. Nach Aussage der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bedeutet die DSGVO mehr Rechte für die Bürger. Für die Archive und den Verband ist der Datenschutz schon von Berufs wegen ein hohes Gut, siehe auch Code of Ethics (1996 angenommen vom ICA beim Internationalen Archivkongress in Peking). Die nun in Kraft getretene DSGVO bedeutet nun für die Archivcommunity, wie wir mittlerweile wissen, ein Mehr an benötigten Ressourcen von Zeit und Personal.

Quelle: https://www.maxpixel.net

Kaum waren von den Verantwortlichen zum Stichtag 25. Mai 2018 die wichtigsten Hausaufgaben, welche für die Umsetzung nötig waren, erledigt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil zum Datenschutz gefällt, welches die Betreiber von Facebook-Fanpages betrifft (das Urteil zum Nachlesen).

Bereits seit 2011 ist der VdA mit einer sogenannten Fanpage bei Facebook aktiv. Anfangs noch ein „Versuchsballon“, entwickelte sich unsere Facebook-Seite in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter. Treue Follower unserer Seite sind Facebook-User aus unterschiedlichsten Berufsgruppen und gesellschaftlichen Bereichen. Die Facebook-Seite ist mit einem Mix aus eigenen Inhalten und Medienberichten rund um das Archivwesen ein fester und wie wir meinen ein wichtiger Kommunikationskanal für die Öffentlichkeitsarbeit des VdA geworden.

Das EuGH-Urteil vom 5. Juni 2018 sowie die darauf erfolgten Verlautbarungen der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Datenschutzkonferenz (DSK) haben den Geschäftsführenden Vorstand des VdA darin bestärkt, Konsequenzen zu ziehen und damit aktiv ein Zeichen zu setzen. Für den nach EU-Standard mangelhaften Datenschutz auf der Plattform Facebook kann und möchte der VdA keine Mitverantwortung tragen. Zudem ist nicht absehbar, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus dem Urteil möglicherweise ergeben. Der Geschäftsführende Vorstand des VdA hat es sich mit seiner Entscheidung nicht leicht gemacht, ist aber dennoch zu dem Entschluss gekommen, unsere Facebookseite vorübergehend zu deaktivieren und die Öffentlichkeitsarbeit über die weiterhin bestehenden Kommunikationskanäle fortzuführen.

Sobald uns Facebook eine datenschutzkonforme Lösung anbietet, werden wir unsere Fanpage wieder aktivieren und Sie in gewohntem Maße über diesen Kanal informieren.

Wir sind gespannt, wie andere Fanpage-Betreiber mit der neuen Rechtslage umgehen und sich die aktuelle Situation weiterentwickelt.

Wir freuen uns hier auf eine lebhafte Diskussion!

6 Gedanken zu „VdA deaktiviert vorübergehend Facebook-Fanpage

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  1. Prof. Dr. Thomas Henne hat mich auf folgenden link aufmerksam gemacht:

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=all

    Er enthält eine Analyse des EUGH-Urteils von einem zertifizierten Datenschutzexperten. Dieser rät davon ab, Facebook-Seiten zu schließen. Nach Einschätzung von Herrn Henne ist die Analyse sehr gut.
    Irmgard Becker

    WordPress › Fehler

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