„Bundesweite Handlungsempfehlungen für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ veröffentlicht

Allgemein

Auf der Webseite der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) steht das Strategiepapier zur spartenübergreifenden Koordinierung des Originalerhalts in Deutschland als Download zur Verfügung.

Mit Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) wurde mit den „Handlungsempfehlungen“ ein Wegweiser geschaffen, der für zielführende Abstimmungen und die erforderliche einrichtungs- und länderübergreifende Zusammenarbeit aller Verantwortungsebenen im Bereich Bestandserhaltung Orientierung bieten kann. Das IV. Kulturpolitische Spitzengespräch zwischen Bund, Ländern und Kommunen vom vergangenen Freitag, 9. Oktober 2015, hat sich bereits mit den „Handlungsempfehlungen“ befasst – erste positive Rückmeldungen dazu sind den Pressemitteilungen der Kultusministerkonferenz (KMK) und des BKM zu entnehmen:
http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/schriftliches-kulturgut-erbe-verpflichtet.html
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/10/2015-10-09-verantwortung-kulturgutschutz.html?nn=402566

In der Meldung der KMK stellt deren Präsidentin und sächsische Staatsministerin Brunhild Kurth in Aussicht: „Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien werden nun eine Strategie abstimmen, wie diesem Problem effizient und zielgerichtet zu begegnen ist.“

Vielerorts sind in Archiven und Bibliotheken in Deutschland bereits erfolgreich Maßnahmen zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts ergriffen worden. Mit Hilfe des nun vorliegenden Empfehlungspapiers kann es nun vielleicht gelingen, die Koordinierung zwischen den Ebenen Bund, Länder und Kommunen weiter zu verstärken und die Bestandserhaltung damit effektiver und nachhaltiger zu gestalten.
Quelle: KEK, 16.10.2015

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