Kategorie-Archiv: Nutzung

Was sich Historikerinnen und Historiker von Archiven wünschen

Mareike König, die auf dem 3. Berliner Landesarchivtag am 20. November 2019 den Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Geschichtswissenschaft und Archive im digitalen Zeitalter: Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“ hält, hat sich im Vorfeld unter Historikerinnen und Historikern mit der Frage umgehört, was diese sich von Archiven wünschen.

Die äußerst interessanten Ergebnisse der Umfrage sind im Blog Digital Humanities am Deutschen Historischen Institut in Paris nachzulesen. Wer es noch genauer wissen will, kann die Diskussion über diese Frage bei Twitter nachlesen.

Zum Programm des 3. Berliner Archivtages und zur Anmeldung hier entlang: https://www.berlinerarchive.de/3-berliner-archivtag-2019/

Flyer des Berliner Landesarchivtages 2019: Flyer LAT Berlin 2019

 

ZDF beteiligt sich am „Welttag des audiovisuellen Erbes“

Zum Welttag des audiovisuellen Erbes am 27. Oktober 2019 macht das ZDF ausgewähltes Fernsehmaterial aus seinen Archiven zugänglich.

Es gibt aus Sicht des ZDF-Archivs noch sehr viel mehr interessante und spannende Beiträge, aber die derzeitige, zu komplizierte Rechtslage (v.a. bei den Urheber- und Nutzungsrechten) ermöglicht nur diese „kleinen Schritte“. Aber ein Anfang ist damit gemacht …

„Beim Blick in unsere Archive fangen meine Augen an zu leuchten.“ SWR Retro startet.

SWR Retro mit Abendschau-Beitrag zur Landtagswahl 1960 © SWR/Hugo Jehle

Der Südwestrundfunk stellt historisches Material in der ARD Mediathek online
Der Südwestrundfunk (SWR) macht als erster öffentlich-rechtlicher Sender historisches Bildmaterial aus seinem Fernseharchiv der Öffentlichkeit zugänglich. Ab 27. Oktober 2019, dem UNESCO-Welttag des audiovisuellen Kulturerbes, stellt der SWR Fernsehbeiträge aus der Frühphase des Fernsehens unter dem Label SWR Retro in der ARD Mediathek online. Nach und nach soll dadurch ein audiovisuelles Archiv entstehen.

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Tagung zu deutschsprachigem Archivgut in ostmitteleuropäischen Archiven

SOS für die deutschsprachigen Archivbestände in Ostmitteleuropa? Über diesen Befund diskutierten vom 19. bis 20. November die Teilnehmer der Konferenz „SOS Archival Literacy in Ostmitteleuropa?“ – Kompetenz und Qualifikation für den Umgang mit deutschsprachigem Archivgut in ostmitteleuropäischen Archiven, die von der Archivschule Marburg, vom Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung und dem Institut für Österreichische Geschichtsforschung organisiert wurden.

Die Teilnehmer, zumeist Wissenschaftler und Archivare aus den betreffenden ostmitteleuropäischen Ländern, erarbeiteten am ersten Tagungstag einen Problemaufriss in Form von Länderberichten. Dabei wurde deutlich, dass für die deutschsprachigen Bestände sowohl die Sprach- wie auch die zugehörigen Paläographie-Kenntnisse stark auf dem Rückzug sind, bei Archivaren wie bei Nutzern.

Die TeilnehmerInnen der Tagung. Foto: Herder-Institut, Claudia Junghänel

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Kurzbericht zum 10. Treffen der AG Norddeutscher Hochschul- und Wissenschaftsarchive am 24. April 2018 in Osnabrück

Die Teilnehmer des 10. Arbeitstreffens vor dem Hauptgebäude des Osnabrücker Schlosses (Copyright: Universität Osnabrück / Frank Muscheid)

Am 24. April 2018 traf sich die AG Norddeutscher Hochschul- und Wissenschaftsarchive zu ihrem jährlichen Arbeitstreffen. Gastgeber war in diesem Jahr das Universitäts- und Hochschularchiv Osnabrück. Nach der Begrüßung durch Dr. Birgit Kehne (Nds. Landesarchiv – Standort Osnabrück) und den Gastgeber Dr. Thorsten Unger (Universitäts-/Hochschularchiv Osnabrück) wurde das Osnabrücker Kooperationsmodell zwischen Landesarchiv, Universität und Hochschule skizziert, das seit 2011 in dieser Form existiert: Universität und Hochschule Osnabrück beschäftigen einen Facharchivar des höheren Dienstes, der seinen Dienstsitz im Nds. Landesarchiv – Standort Osnabrück hat. Die Archive der beiden Hochschulen werden als Deposita im Landesarchiv aufbewahrt.Weiterlesen

Umfrage: Nutzung von digitalen Unterlagen in Archiven

Die folgende slowenische Umfrage (mit Link) gebe ich gerne hier weiter:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir bitten Sie uns bei der Umfrage „Nutzung der digitale Unterlagen (E-Materials) in den Archiven durch Fachpersonal“,  zu unterstützen. Ziel ist es, die Meinungen der Kollegen aus den europäischen und den Archiven der ganzen Welt zusammen zu tragen.

Mit Hilfe der Umfrage soll definiert werden, welche Kenntnisse und Fähigkeiten seitens der Fachmitarbeiter aus den Archiven mit dem Umgang des E-Materials im Archiv gefordert sind. Hierzu wird abgefragt, welche Fachausbildung erforderlich ist sowie ob und wie sie sich beruflich fort- und weitergebildet haben. Zudem interessiert wie das Personal ihr Wissen und ihre Fähig- und Fertigkeiten erweiterten. Die Studie soll ebenso die Zufriedenheit im Beruf sowie den Umgang mit dem E-Material widerspiegeln. Auch wird erwartet, dass Unstimmigkeiten, die bei der Arbeit mit dem E-Material entstehen, aufgezeigt werden und wo die größten beruflichen Herausforderungen liegen.

Link: http://www.mojaanketa.si/anketa/600253703/1/

Die Umfrage erfolgt in der Zeit vom 15. März bis zum 1. Mai 2017. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert lediglich 10 Minuten. Alle gesammelten Daten werden vertraulich behandelt.

Die Beschreibung, der Verlauf und die Ergebnisse der Forschung werden im Rahmen des Beitrags für die 28. Versammlung der „Gesellschaft für Archive Sloweniens“ [Slowenischer Archivverein, http://www.arhivsko-drustvo.si/] im Oktober 2017 in Portorož und auf der Website des „Historischen Archivs Ljubljana“ (www.zal-lj.si) präsentiert.

Was ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz für die Archive in NRW?

von Peter Worm

Repost aus dem LWL archivamtblog vom 26. September 2016: https://archivamt.hypotheses.org/4265

Die Familienverkettung – ein altes Problem
Vor zwölf Jahren warfen die Stadtarchive von Harsewinkel, Gütersloh und Paderborn die Frage auf, ob die sogenannten Löschdatensätze der elektronischen Einwohnermelderegister der Anbietungspflicht unterliegen oder ob nur der um die Familienverkettungen reduzierte Datensatz nach Ende der Aufbewahrungsfrist an die Archive abgegeben werden muss1. Zum Hintergrund: Das damals gültige NRW Meldegesetz legte zwar fest, dass eine grundsätzliche Anbietungspflicht der Meldedatensätze besteht (50 Jahre nach Tod oder Wegzug einer Person), klärte aber nicht abschließend, was mit den Teildaten passieren solle, die aus datenschutzrechtlichen Gründen im Laufe dieser Zeit aus dem Hauptdatensatz der Person zu löschen waren. Vor allem die Eintragungen über die Eltern-Kind-Beziehung, die sog. Familienverkettung, unterlagen mit der Volljährigkeit des Kindes einer Löschanweisung, da die Daten ab diesem Zeitpunkt „zur Erfüllung [der] Aufgaben [der Meldebehörde] nicht mehr erforderlich“ sind. Ohne diese Verkettung verliert der Hauptdatensatz aber ganz wesentlich an Aussagekraft und beschneidet sowohl die Verpflichtung zur Rechtssicherung der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune als auch die Rechtssicherheit der Kommune selbst. Diesen Argumenten hat sich das Innenministerium des Landes NRW letztendlich nicht verschlossen und dem anfragenden Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 23. August 2006 mitgeteilt, dass es die Rechtsauffassung vertrete, dass „grundsätzlich alle Daten, die für meldebehördliche Zwecke nicht mehr benötigt werden, vor ihrer Löschung […] kommunalen Archiven zur Übernahme angeboten werden“ müssen2.

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