Kategorie-Archiv: Nutzung

Interaktion mit Nutzer – Kurzbericht zur

Sektionssitzung 4 auf dem Deutschen Archivtag 2016 in Koblenz
Link zu den Abstracts

Dr. Eberhard Fritz führte in die Sektionssitzung ein. Im Zeichen der Digitalisierung ändere sich die Interaktion der Archive mit ihren Nutzerinnen und Nutzern. Einerseits erleichtere die Digitalisierung die Zugang und schone die Originale, andererseits gehen der persönliche Archivbesuch und das „Stöbern“ in den noch nicht digitalisierten Findmitteln zurück.

Der „digital turn“ erfordere eine neue Art der medialen Vermittlung archivischer und historischer Themen; die Haptik der Originale tritt dabei zurück. Über allen stehe die Masse der zu digitalisierenden Archivalien als Problem.

img_4636Dr. Tobias Herrmann M.A. (Koblenz) und Vera Zahnhausen (Koblenz): Auf dem Weg zum Digitalen Lesesaal: Das Projekt „Weimar – Die erste deutsche Demokratie“
Herrmann stellte die Ausgangslage und Rahmenbedingungen des im Januar 2016 begonnenen Projektes vor. Das Projekt diene als  weiterer Pilot für den digitalen Lesesaal im Bundesarchiv.und verlange daher eine „signifikante Masse“ digitalisierten Archivgutes. Die Priosisierung der in Frage kommenden Bestände und Themen sowie der Reduzierung finanzieller Mittel führte zur zeitlichen Engerfassung.Weiterlesen

Entscheid des Landgerichts Stuttgart: Gegenstands- bzw. Reproduktionsfotografien können urheberrechtlichen Schutz beanspruchen

Hinweis von Daniel Fähle (via Twitter) über einen Entscheid des Landgerichts Stuttgart aus dem Bereich der Museumsfotografie (LG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15):

Hier geht es direkt zur Pressemitteilung der Anwaltskanzlei.

Präsentation der Nutzerstudie des Hessischen Landesarchivs

Das Hessische Landesarchiv macht einzigartige Zeugnisse der Geschichte in seinen Lesesälen und über das Internet zugänglich und unterstützt Forschende und die interessierte Öffentlichkeit darin, sie zu nutzen. Ziel des Landesarchivs ist, diese Angebote im Dialog mit den Nutzern zu verbessern und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund befragte das Landesarchiv im Mai und Juni 2016 aktive Archivnutzerinnen und -nutzer sowie Personen, die das Serviceangebot bisher nur indirekt oder noch gar nicht in Anspruch genommen hatten. Unterstützt wurde das Landesarchiv bei der Planung und Durchführung dieser Befragung durch die Hochschule der Medien Stuttgart. Erste Ergebnisse dieser Studie können Sie im beigefügten Dokument einsehen.“

Ansprechpartner:
Dr. Christian Reinhardt
Hessisches Landesarchiv
Tel.: 06421-9250-169
E-Mail: umfrage@stama.hessen.de

(Link via Archivliste)

Archivfachinformationssystem des Staatsarchivs Hamburg online

[Meldung von Dr. Christine Axer/Staatsarchiv Hamburg via Archivliste:]

Mittelalterliche Urkunden, Regierungs- und Verwaltungsakten, Personenstandsunterlagen, Bilder und Pläne sowie zahlreiche Personen-, Firmen- und Vereinsarchive: Das Staatsarchiv Hamburg stellt die Verzeichnungsdaten seiner Unterlagen unter recherche.staatsarchiv.hamburg.de ins Internet.

Ab dem 1. September 2016 sind Grundinformationen über 2.700 Archivbestände mit zusammen 960.000 Verzeichnungsdatensätzen online recherchierbar. Auch können 4.500 Digitalisate der umfangreichen Bildersammlung des Staatsarchivs am Bildschirm betrachtet werden.Weiterlesen

Ein Kinder- und Jugendbuch als Produkt einer Bildungspartnerschaft von Archiv und Schule

Das Stadtarchiv Dülmen unterhält seit 2012 eine so genannte ‘Bildungspartnerschaft’ mit der städtischen Hermann-Leeser-Realschule. Nach verschiedenen gemeinsamen Projekten im Bereich der Erinnerungskultur entstand 2015 aus dieser Kooperation ein als ‘Graphic Novel’ gestaltetes Kinder- und Jugendbuch, das mit einem Preis beim NRW-weiten Wettbewerb „Kooperation.konkret“ ausgezeichnet wurde. Erzählt wird darin die Geschichte von Helga Becker-Leeser, Tochter des jüdischen Unternehmers Hermann Leeser (Suizid in Polizeihaft im November 1938). Weiterlesen

Auf „Archive 2.0“ erschien gestern ein Vortrag Marion Glauerts zum Thema. Er kann (sollte und muss) dort diskutiert werden.

Informationsfreiheitsgesetz-Archivgesetz-Datenschutzgesetz

In seinem Blog infobib wies Christian Hauschke auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Verhältnis von Informationsfreiheitsgesetz (2006) und Bundesarchivgesetz hin. Seit dem 16. Februar 2016 fertiggestellt ist diese Ausarbeitung über den Sachstand zu „Archiv- und Urheberrecht“ (WD 7 – 3000 – 028/16) als PDF verfügbar. Sie befasst sich u.a. mit dem unterschiedlichen Fristen im Bundesarchivgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes befasst. Das Gutachten kommt bei dieser Fragestellung zu folgender Schlüsselaussage (S. 8):

“ ….. Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist. …..“Weiterlesen