Schlagwort-Archiv: Archivrecht

Entscheid des Landgerichts Stuttgart: Gegenstands- bzw. Reproduktionsfotografien können urheberrechtlichen Schutz beanspruchen

Hinweis von Daniel Fähle (via Twitter) über einen Entscheid des Landgerichts Stuttgart aus dem Bereich der Museumsfotografie (LG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15):

Hier geht es direkt zur Pressemitteilung der Anwaltskanzlei.

Informationsfreiheitsgesetz-Archivgesetz-Datenschutzgesetz

In seinem Blog infobib wies Christian Hauschke auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Verhältnis von Informationsfreiheitsgesetz (2006) und Bundesarchivgesetz hin. Seit dem 16. Februar 2016 fertiggestellt ist diese Ausarbeitung über den Sachstand zu „Archiv- und Urheberrecht“ (WD 7 – 3000 – 028/16) als PDF verfügbar. Sie befasst sich u.a. mit dem unterschiedlichen Fristen im Bundesarchivgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes befasst. Das Gutachten kommt bei dieser Fragestellung zu folgender Schlüsselaussage (S. 8):

“ ….. Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist. …..“Weiterlesen

Gemeinsame Veranstaltung der Fachgruppe 7: Medienarchive und der Fachgruppe 8: Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen

Am letzten Veranstaltungstag fanden sich auch am 85. Deutschen Archivtag die Fachgruppen 7 (Medienarchive) und 8 (Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen) zu einer gemeinschaftlichen Sitzung zusammen. Eingangs begrüßte die Vorsitzende der Fachgruppe 8 Dr. Sabine Happ (Münster) in Vertretung des kurzfristig erkrankten Dr. Jens Blecher (Leipzig) die anwesenden Teilnehmer.

Dr. Klaus Nippert (Karlsruhe) warb in seinem pointierten Beitrag „Die Schere zwischen dem Geschehen auf Archivtagen und der täglichen Praxis geht immer weiter auseinander. Gedanken zum Umgang mit dem Fortschritt im Archiv“ um Nachhaltigkeit bei der der Planung von Digitalisierung.

Nippert charakterisierte eingangs die Archivare in gewissem Sinne als Getriebene mit einem abgewandelten Zitat Henry David Thoreaus: „We do not ride on digitization, it rides upon us.“ (Original: „We do not ride on the railroad, it rides upon us“). Weiterlesen

Personenbezogene Daten und personenbezogene Schutzfristen

Fester Bestandteil eines Archivtagsbesuchs sind am ersten Tag nicht nur die Archivtagstaschen, sondern auch die Fortbildungsveranstaltungen. Während erstere aber nur eine kurze Halbwertszeit haben und bald immer irgendwie verschwunden sind (bei mir zumindest), bleibt aus letzteren doch zumeist wesentlich mehr, was noch auf lange Zeit hin für den Berufsalltag nützlich sein kann.

 

Da dieses Blog hier explizit auch der Fachdiskussion dienen soll, möchte ich einen sehr spannenden Gedanken skizzieren, der bei der schönen Fortbildungsveranstaltung zu „Personenbezogenen Angaben in Archivgut und Erschließungsdaten“ von Grit Kurth und Stephen Schröder thematisiert wurde und sicherlich verdient, stärker ins archivarische Allgemeinwissen einzugehen: Gemeint ist der Unterschied zwischen personenbezogenen Daten und personenbezogenem Archivgut. Oder besser: die Nicht-Deckungsgleichheit von personenbezogenen Daten und personenbezogenem Archivgut. Wir wissen alle, dass es nur eine ganz geringe Zahl von Dokumenten gibt, die tatsächlich reine Sachakten ohne jegliche Erwähnung von individuellen Personen darstellen. Der Normalfall sind viel eher Sachakten mit einer unterschiedlichen Dichte von personenbezogenen Informationen. Aus meinem subjektiven Empfinden reagieren Archivarinnen und Archivare sehr zurückhaltend, vielleicht gar restriktiv, wenn es um den Umgang mit solchem Schriftgut geht, sei es bei der Vergabe von Schutzfristen oder der Vorlage für die Benutzung. Häufig dürfte die Verhängung von personenbezogenen Schutzfristen sein, die den freien Zugang zum entsprechenden Archivgut zumeist um mehrere Jahrzehnte nach hinten verschiebt. Eine sehr unbefriedigende Situation, wenn man Archive nicht als abgeschiedene Orte der Bewahrung, sondern als offene Häuser der Geschichte verstehen will, doch die archivarische Angst vor der Enthüllung vermeintlicher oder tatsächlicher personenbezogener Daten scheint größer zu sein als der Wunsch nach Befriedigung von Zugangsinteressen.

 

LAV NRW R Gerichte Rep. 112 Nr. 741

Beispiel für eine personenbezogene Akte: Prozessverfahrensakte Sondergericht Köln (LAV NRW R Gerichte Rep. 0112 Nr. 741)

 

Erfreulicherweise bezogen die Referenten – stets mit Blick auf die archivrechtliche Literatur! – eine eindeutige Position: Das bloße Vorkommen von personenbezogenen Daten rechtfertigt noch keineswegs die Verhängung personenbezogener Schutzfristen. Weiterlesen