Vortrag „Archive in der Frühen Neuzeit“ am 20. April 2016 (UB Osnabrück)

„Am Mittwoch, 20. April, laden das Interdisziplinäre Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN) der Universität Osnabrück und die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (HAB) zum ersten Vortrag der Ringvorlesung im Sommersemester 2016 ein. Prof. Dr. Markus Friedrich von der Universität Hamburg wird zum Thema „Archive in der Frühen Neuzeit“ referieren. Der Vortrag findet um 18.15 Uhr im Zimeliensaal der Universitätsbibliothek (Alte Münze 16/Kamp, Raum 09/114) statt. Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen.“ Mehr Infos gibt es hier.

„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte?“ – Archivpädagogenkonferenz am 10./11. Juni 2016 in Stuttgart

von Annekatrin Schaller

Der Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare lädt zur diesjährigen Archivpädagogenkonferenz am 10. und 11. Juni 2016 in Stuttgart ein. Gemeinsam mit dem Stadtarchiv Stuttgart hat der Arbeitskreis für die Jubiläumskonferenz – die 30.! – ein interessantes Programm zum Thema „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte? – Visuelle Quellen in der Historischen Bildungsarbeit“ zusammengestellt. Die Konferenz wird wieder die aktuelle wissenschaftliche Diskussion in der Geschichtsdidaktik mit Praxiserfahrungen verbinden. Bilder stellen meist ein niedrigschwelliges Angebot dar und dienen oft als erster Einstieg in Themen. Weiterlesen

Diskussionsforum zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes

Der Freistaat Thüringen ist gerade dabei, das staatliche Archivwesen neu aufzustellen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes vom 1. Februar 2016 (Drucksachen 6/1713) befindet sich in der parlamentarischen Diskussion.

Im Diskussionsforum des Thüringer Landtags können Sie gerne mitdiskutieren!

Informationsfreiheitsgesetz-Archivgesetz-Datenschutzgesetz

In seinem Blog infobib wies Christian Hauschke auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Verhältnis von Informationsfreiheitsgesetz (2006) und Bundesarchivgesetz hin. Seit dem 16. Februar 2016 fertiggestellt ist diese Ausarbeitung über den Sachstand zu „Archiv- und Urheberrecht“ (WD 7 – 3000 – 028/16) als PDF verfügbar. Sie befasst sich u.a. mit dem unterschiedlichen Fristen im Bundesarchivgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes befasst. Das Gutachten kommt bei dieser Fragestellung zu folgender Schlüsselaussage (S. 8):

“ ….. Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist. …..“Weiterlesen