Kategorie-Archiv: Nutzungsrechte

Was sich Historikerinnen und Historiker von Archiven wünschen

Mareike König, die auf dem 3. Berliner Landesarchivtag am 20. November 2019 den Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Geschichtswissenschaft und Archive im digitalen Zeitalter: Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“ hält, hat sich im Vorfeld unter Historikerinnen und Historikern mit der Frage umgehört, was diese sich von Archiven wünschen.

Die äußerst interessanten Ergebnisse der Umfrage sind im Blog Digital Humanities am Deutschen Historischen Institut in Paris nachzulesen. Wer es noch genauer wissen will, kann die Diskussion über diese Frage bei Twitter nachlesen.

Zum Programm des 3. Berliner Archivtages und zur Anmeldung hier entlang: https://www.berlinerarchive.de/3-berliner-archivtag-2019/

Flyer des Berliner Landesarchivtages 2019: Flyer LAT Berlin 2019

 

ZDF beteiligt sich am „Welttag des audiovisuellen Erbes“

Zum Welttag des audiovisuellen Erbes am 27. Oktober 2019 macht das ZDF ausgewähltes Fernsehmaterial aus seinen Archiven zugänglich.

Es gibt aus Sicht des ZDF-Archivs noch sehr viel mehr interessante und spannende Beiträge, aber die derzeitige, zu komplizierte Rechtslage (v.a. bei den Urheber- und Nutzungsrechten) ermöglicht nur diese „kleinen Schritte“. Aber ein Anfang ist damit gemacht …

„Beim Blick in unsere Archive fangen meine Augen an zu leuchten.“ SWR Retro startet.

SWR Retro mit Abendschau-Beitrag zur Landtagswahl 1960 © SWR/Hugo Jehle

Der Südwestrundfunk stellt historisches Material in der ARD Mediathek online
Der Südwestrundfunk (SWR) macht als erster öffentlich-rechtlicher Sender historisches Bildmaterial aus seinem Fernseharchiv der Öffentlichkeit zugänglich. Ab 27. Oktober 2019, dem UNESCO-Welttag des audiovisuellen Kulturerbes, stellt der SWR Fernsehbeiträge aus der Frühphase des Fernsehens unter dem Label SWR Retro in der ARD Mediathek online. Nach und nach soll dadurch ein audiovisuelles Archiv entstehen.

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Was ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz für die Archive in NRW?

von Peter Worm

Repost aus dem LWL archivamtblog vom 26. September 2016: https://archivamt.hypotheses.org/4265

Die Familienverkettung – ein altes Problem
Vor zwölf Jahren warfen die Stadtarchive von Harsewinkel, Gütersloh und Paderborn die Frage auf, ob die sogenannten Löschdatensätze der elektronischen Einwohnermelderegister der Anbietungspflicht unterliegen oder ob nur der um die Familienverkettungen reduzierte Datensatz nach Ende der Aufbewahrungsfrist an die Archive abgegeben werden muss1. Zum Hintergrund: Das damals gültige NRW Meldegesetz legte zwar fest, dass eine grundsätzliche Anbietungspflicht der Meldedatensätze besteht (50 Jahre nach Tod oder Wegzug einer Person), klärte aber nicht abschließend, was mit den Teildaten passieren solle, die aus datenschutzrechtlichen Gründen im Laufe dieser Zeit aus dem Hauptdatensatz der Person zu löschen waren. Vor allem die Eintragungen über die Eltern-Kind-Beziehung, die sog. Familienverkettung, unterlagen mit der Volljährigkeit des Kindes einer Löschanweisung, da die Daten ab diesem Zeitpunkt „zur Erfüllung [der] Aufgaben [der Meldebehörde] nicht mehr erforderlich“ sind. Ohne diese Verkettung verliert der Hauptdatensatz aber ganz wesentlich an Aussagekraft und beschneidet sowohl die Verpflichtung zur Rechtssicherung der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune als auch die Rechtssicherheit der Kommune selbst. Diesen Argumenten hat sich das Innenministerium des Landes NRW letztendlich nicht verschlossen und dem anfragenden Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 23. August 2006 mitgeteilt, dass es die Rechtsauffassung vertrete, dass „grundsätzlich alle Daten, die für meldebehördliche Zwecke nicht mehr benötigt werden, vor ihrer Löschung […] kommunalen Archiven zur Übernahme angeboten werden“ müssen2.

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Entscheid des Landgerichts Stuttgart: Gegenstands- bzw. Reproduktionsfotografien können urheberrechtlichen Schutz beanspruchen

Hinweis von Daniel Fähle (via Twitter) über einen Entscheid des Landgerichts Stuttgart aus dem Bereich der Museumsfotografie (LG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15):

Hier geht es direkt zur Pressemitteilung der Anwaltskanzlei.

Runder Tisch am 18. Januar 2016 zur geplanten Verlegung des Staatsarchivs Würzburg

Medienmitteilung der bayerischen Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen)

Geeinte Opposition gegen die Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg

Die Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen), Georg Rosenthal (SPD) und Hans-Jürgen Fahn (Freie Wähler) haben am 18. Januar 2016 in Würzburg gemeinsam zum Runden Tisch „Staatsarchiv Würzburg“ geladen. Zuvor besuchten die drei Abgeordneten am vormitttag gemeinsam das Staatsarchiv in der Würzburger Residenz, um sich vor Ort einen Überblick über die Bestände sowie die Arbeit der Archivarinnen und Archivare zu machen.

Zum Runden Tisch kamen Experten, fachkundige Archivnutzer und zahlreiche interessierte Bürger um die Antworten der Staatsregierung auf die Parlamentarischen Initiativen der drei Abgeordneten zur geplanten Verlagerung des Würzburger Staatsarchivs, die Bedeutung des Staatsarchivs innerhalb der Archiv- und Forschungslandschaft in Würzburg und die Bedingungen, die ein neuer Standort erfüllen müsste, zu diskutierten.Weiterlesen

Gemeinsame Veranstaltung der Fachgruppe 7: Medienarchive und der Fachgruppe 8: Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen

Am letzten Veranstaltungstag fanden sich auch am 85. Deutschen Archivtag die Fachgruppen 7 (Medienarchive) und 8 (Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen) zu einer gemeinschaftlichen Sitzung zusammen. Eingangs begrüßte die Vorsitzende der Fachgruppe 8 Dr. Sabine Happ (Münster) in Vertretung des kurzfristig erkrankten Dr. Jens Blecher (Leipzig) die anwesenden Teilnehmer.

Dr. Klaus Nippert (Karlsruhe) warb in seinem pointierten Beitrag „Die Schere zwischen dem Geschehen auf Archivtagen und der täglichen Praxis geht immer weiter auseinander. Gedanken zum Umgang mit dem Fortschritt im Archiv“ um Nachhaltigkeit bei der der Planung von Digitalisierung.

Nippert charakterisierte eingangs die Archivare in gewissem Sinne als Getriebene mit einem abgewandelten Zitat Henry David Thoreaus: „We do not ride on digitization, it rides upon us.“ (Original: „We do not ride on the railroad, it rides upon us“). Weiterlesen

Personenbezogene Daten und personenbezogene Schutzfristen

Fester Bestandteil eines Archivtagsbesuchs sind am ersten Tag nicht nur die Archivtagstaschen, sondern auch die Fortbildungsveranstaltungen. Während erstere aber nur eine kurze Halbwertszeit haben und bald immer irgendwie verschwunden sind (bei mir zumindest), bleibt aus letzteren doch zumeist wesentlich mehr, was noch auf lange Zeit hin für den Berufsalltag nützlich sein kann.

 

Da dieses Blog hier explizit auch der Fachdiskussion dienen soll, möchte ich einen sehr spannenden Gedanken skizzieren, der bei der schönen Fortbildungsveranstaltung zu „Personenbezogenen Angaben in Archivgut und Erschließungsdaten“ von Grit Kurth und Stephen Schröder thematisiert wurde und sicherlich verdient, stärker ins archivarische Allgemeinwissen einzugehen: Gemeint ist der Unterschied zwischen personenbezogenen Daten und personenbezogenem Archivgut. Oder besser: die Nicht-Deckungsgleichheit von personenbezogenen Daten und personenbezogenem Archivgut. Wir wissen alle, dass es nur eine ganz geringe Zahl von Dokumenten gibt, die tatsächlich reine Sachakten ohne jegliche Erwähnung von individuellen Personen darstellen. Der Normalfall sind viel eher Sachakten mit einer unterschiedlichen Dichte von personenbezogenen Informationen. Aus meinem subjektiven Empfinden reagieren Archivarinnen und Archivare sehr zurückhaltend, vielleicht gar restriktiv, wenn es um den Umgang mit solchem Schriftgut geht, sei es bei der Vergabe von Schutzfristen oder der Vorlage für die Benutzung. Häufig dürfte die Verhängung von personenbezogenen Schutzfristen sein, die den freien Zugang zum entsprechenden Archivgut zumeist um mehrere Jahrzehnte nach hinten verschiebt. Eine sehr unbefriedigende Situation, wenn man Archive nicht als abgeschiedene Orte der Bewahrung, sondern als offene Häuser der Geschichte verstehen will, doch die archivarische Angst vor der Enthüllung vermeintlicher oder tatsächlicher personenbezogener Daten scheint größer zu sein als der Wunsch nach Befriedigung von Zugangsinteressen.

 

LAV NRW R Gerichte Rep. 112 Nr. 741

Beispiel für eine personenbezogene Akte: Prozessverfahrensakte Sondergericht Köln (LAV NRW R Gerichte Rep. 0112 Nr. 741)

 

Erfreulicherweise bezogen die Referenten – stets mit Blick auf die archivrechtliche Literatur! – eine eindeutige Position: Das bloße Vorkommen von personenbezogenen Daten rechtfertigt noch keineswegs die Verhängung personenbezogener Schutzfristen. Weiterlesen

VHD und GfM sehen sich bestätigt: Urheberrecht verhindert die Verwendung von audiovisuellen Quellen in Forschung und Lehre

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) und die Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) haben sich in einem Rechtsgutachten bestätigen lassen, dass das bestehende Urheberrecht die Verwendung von audiovisuellen Quellen in Forschung und Lehre verhindert (bzw. sehr erschwert).

Die Quintessenz des Gutachtens fassen die beiden Verbände in ihrer Stellungnahme so zusammen: Durch die „herrschende Rechtsunsicherheit und die generell unübersichtliche Lage beim Einsatz audiovisueller Materialien in Forschung und Lehre“ wird häufig auf deren Erforschung verzichtet. Es „zeigt sich, dass das deutsche Urheberrecht im digitalen Zeitalter nicht länger auf der Höhe der Zeit ist, sondern negative Folgen für Forschung und Lehre zeitigt.“ Daher fordern „beide nachdrücklich die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.“

Das Rechtsgutachten kann auf der Homepage des VHD eingesehen werden.