VHD und GfM sehen sich bestätigt: Urheberrecht verhindert die Verwendung von audiovisuellen Quellen in Forschung und Lehre

Archivwahrnehmung, Medienarchive, Nutzungsrechte

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) und die Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) haben sich in einem Rechtsgutachten bestätigen lassen, dass das bestehende Urheberrecht die Verwendung von audiovisuellen Quellen in Forschung und Lehre verhindert (bzw. sehr erschwert).

Die Quintessenz des Gutachtens fassen die beiden Verbände in ihrer Stellungnahme so zusammen: Durch die „herrschende Rechtsunsicherheit und die generell unübersichtliche Lage beim Einsatz audiovisueller Materialien in Forschung und Lehre“ wird häufig auf deren Erforschung verzichtet. Es „zeigt sich, dass das deutsche Urheberrecht im digitalen Zeitalter nicht länger auf der Höhe der Zeit ist, sondern negative Folgen für Forschung und Lehre zeitigt.“ Daher fordern „beide nachdrücklich die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.“

Das Rechtsgutachten kann auf der Homepage des VHD eingesehen werden.

 

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