Ende Juni wurde in Thüringen ein neues Archivgesetz verabschiedet, heute erschien es im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen.
Das neue Archivgesetz soll den Bürgerinnen und Bürgern künftig leichteren Zugang zu öffentlichem Archivgut ermöglichen. Ein „berechtigtes Interesse“ muss nun nicht mehr dargelegt werden, stattdessen gilt das „Jedermannsrecht“.
Mit dem Archivgesetz will die Landesregierung auch die Grundlage für die Archivierung elektronischer Unterlagen schaffen. Das Landesarchiv soll dafür künftig ein digitales Magazin des Freistaats unterhalten.
Der Gesetzestext kann online bei der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtages abgerufen werden (Gesetz- und Verordnungsblatt 8/2018).
Ein Gedanke zu „Neues Archivgesetz Thüringen“