Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen“

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Bis zum 30. Juni 2019 können Projektskizzen im Rahmen der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen“ eingereicht werden. Auch Archiveinrichtungen können sich als Teil eines Verbunds beteiligen.

Im September 2018 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen“ innerhalb des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018-2023“ veröffentlicht. Ziel ist der Schutz kritischer Infrastrukturen, die von zentraler Bedeutung für das Gemeinwesen sind. Darunter werden in der Kategorie Soziokulturelle Infrastrukturen explizit die Archiveinrichtungen genannt.

Interessant könnte die Förderrichtlinie für Notfallverbünde sein, die mit Partnern aus Forschung und Wirtschaft zusammenarbeiten, oder bei denen Vertreter den letztgenannten Sektoren Mitglied sind.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem des Projektträgers VDI zu nutzen. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar, ebenso eine verbindliche Vorlage für die Skizzenerstellung. Zusätzlich zu der fristgerechten elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung beim Projektträger eingehen.

Ansprechpartnerin:
Dr. Sandra Muhle
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI Technologiezentrum GmbH
Tel.: +49 211 6214-364
E-Mail: muhle_s@vdi.de

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