Bewertungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Archivische Bewertung“ der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchive

Die Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchive hat gestern im Rahmen der 50. Jahrestagung einen Bewertungskatalog des Arbeitskreises Bewertung vorgestellt und veröffentlicht: http://kommunalarchive-bayern.de/index.php?id=591

„Aufgabe des Arbeitskreises war es, einen Leitfaden zu entwickeln, an dem sich Archive bei der Übernahme von behördlichem Schriftgut im Rahmen der Aussonderung orientieren können. Die damit in den Blick genommene Bewertung des angebotenen Registraturgutes soll eine erste Arbeitshilfe für die mit der Archivierung betrauten Fachkollegen sein. Zudem ist so die Übernahme von als archivwürdig bewerteten Unterlagen in die Archive als ein nachvollziehbares und von archivfachlichen Überlegungen geprägtes Handeln anzustreben.

Die hier vermerkten Bewertungen begreifen sich als Empfehlungen. Lokale Gegebenheiten und das jeweils beabsichtigte Archivprofil wie auch die Größe der Kommune und ihres Archivs können weitere ausschlaggebende Bewertungskriterien sein. Die in den Kommunen gepflegten Ablagegewohnheiten zwingen unter Umständen auch zur Prüfung von Aktengruppen, die in der Regel nicht archivwürdiges Schriftgut erwarten lassen (z.B. gesammelte Rechtsgrundlagen mit ergänzenden individuellen und damit archivwürdigen Stellungsnahmen).“

Vor ähnlichen Bewertungsentscheidungen dürften täglich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen stehen, so dass ein Abgleich mit der eigenen Praxis sinnvoll erscheint – wo liegen Gemeinsamkeiten, wo Unterschiede? Als umfassender Bewertungskatalog ist das Modell mindestens dort enorm hilfreich, wo vielleicht andernorts noch gar keine Vorstellungen von der Archivwürdigkeit spezieller Aktengruppen bestehen. Interessant erscheint auch, dass es sich um ein Bewertungsmodell handelt und nicht um ein Dokumentationsprofil – ist das ein Bug oder ein Feature? Wie immer gilt: Diskussionen sind herzlich erwünscht!

 

 

Verhaltenskodex für Archiv-Verwaltungen

Der VdA fordert seine Mitglieder und andere interessierte LeserInnen auf, sich bis zum 14. August an der Diskussion zum geplanten EU-Verhaltenskodex für Archiv-Verwaltungen zu beteiligen.

Auf europäischer Ebene soll gemäß Artikel 40 der Datenschutzgrundverordnung ein Verhaltenskodex für Archiv-Verwaltungen verabschiedet werden. Dabei stehen der freie Verkehr personenbezogener Daten und deren Schutz im Mittelpunkt.

In allen Mitgliedsländern der EU werden auch die entsprechenden Verbände einbezogen. Die Europäische Union hat dem VdA nun den „Draft Code“, einen ersten Textentwurf des Kodex, zur Verfügung gestellt.  Wir danken dem Bundesarchiv für die „Rohübersetzung“ des Textes, welche hier als PDF-Datei abgerufen werden kann:

Verhaltenskodex für Archive – Draft Code Rohübersetzung

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Presseschau zum 10. bundesweiten TAG DER ARCHIVE

Am 7. und 8. März 2020 fand bundesweit der 10. TAG DER ARCHIVE statt. Mehr als 400 Archive folgten dem Aufruf des VdA und organisierten anspruchsvolle und abwechslungsreiche Veranstaltungen zum Oberthema „Kommunikation – Von der Depesche bis zum Tweet“.

Selbst vor dem Hintergrund der aktuellen „Corona-Krise“ beteiligten sich mehrere hundert Archiveinrichtungen in ganz Deutschland und öffneten ihre Türen und Tresore für interessierte Besucherinnen und Besucher. Ein großes Dankeschön auch an dieser Stelle für alle engagierten VdA-Kolleginnen und -Kollegen!

Viele Besucherinnen und Besucher ließen sich die Chance nicht entgehen, in geöffneten Archiv-Magazinen zu wandeln, sich öffentlich nur selten sichtbare Archivalien zeigen zu lassen, Archivausstellungen zu besuchen und an Veranstaltungen teilzunehmen, die eigens für den TAG DER ARCHIVE 2020 konzipiert wurden. Nicht zuletzt nutzten viele Interessierte vor Ort die Chance, mit unseren Archivarinnen und Archivaren in Dialog zu treten. Weiterlesen

Archivalienpräsentationen, Archivwerkstatt, Tweetup „Archivperlen“ …

Von Archivalienpräsentationen über eine Archivwerkstatt bis hin zum Tweetup „Archivperlen“

Das Programm für den Tag der Archive im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main ist bereits detailliert im neuen Veranstaltungskalender Januar bis April 2016 enthalten (Samstag, 5. März 2016).

Hashtag zur Twitter-Führung: #archivperlen (Anmeldungen sind dazu jederzeit möglich).

Übersicht (den kompletten Veranstaltungskalender finden Sie hier):

Tag der Archive Programm 1 Tag der Archive Programm 2

 

Blackbox „Rundfunkarchive“?

Wie arbeiten Rundfunkarchive heute? Wer darf deren Bestände nutzen? Was wird archiviert und wie? Es gibt viele Fragen, wenn es um Rundfunkarchive in Deutschland und deren Arbeit geht. Und oft ist das Wissen darüber „suboptimal“.

Das muss nicht so sein. Das aktuelle Heft der Zeitschrift „Rundfunk und Archive“ beschäftigt sich in mehreren Artikeln mit diesem Archivtyp (man könnte fast von einem Spezialheft „Rundfunkarchive heute“ sprechen).

Die Bandbreite der Artikel reicht dabei von der Archivierungspraxis über Rechtsprobleme bis zum Zugang für Forschung und Wissenschaft. Und es wird nichts beschönigt oder verschwiegen. Alles sehr lesensweret.

Den „Leitartikel“ von Leif Kramp zur „Situation der Rundfunkarchivierung in Deutschland“ gibt es sogar frei im Netz.

Inhaltsverzeichnis des Heftes RuG 3-4/2015
Inhaltsverzeichnis des Heftes RuG 3-4/2015

Online-Recherche der umfangreichen Bestände des Archivs der Akademie der Künste

von Torsten Musial

Seit kurzem sind die umfangreichen Bestände des Archivs der Akademie der Künste für jeden online recherchierbar. Unter der Adresse https://archiv.adk.de lassen sich detaillierte Informationen zu gut 1 Million Archivalien und 462.000 analogen wie digitalen Objekten abrufen. Zu den Beständen gehören derzeit 1.130 Vor- und Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern, die Archive von 45 Institutionen und Verbänden sowie 70 thematische Sammlungen.Weiterlesen

Informationsfreiheitsgesetz-Archivgesetz-Datenschutzgesetz

In seinem Blog infobib wies Christian Hauschke auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Verhältnis von Informationsfreiheitsgesetz (2006) und Bundesarchivgesetz hin. Seit dem 16. Februar 2016 fertiggestellt ist diese Ausarbeitung über den Sachstand zu „Archiv- und Urheberrecht“ (WD 7 – 3000 – 028/16) als PDF verfügbar. Sie befasst sich u.a. mit dem unterschiedlichen Fristen im Bundesarchivgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes befasst. Das Gutachten kommt bei dieser Fragestellung zu folgender Schlüsselaussage (S. 8):

“ ….. Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist. …..“Weiterlesen

Archivzitat: Befreiender Besuch toller Archive voller Leben

„Für mich war eigentlich die größte Befreiung nach 1989, dass ich ins Archiv gehen konnte. Und dass ich gucken konnte, was ist eigentlich hinter meinem Rücken passiert. Das Tolle an Archiven ist, dass sie nur äußerlich grau und bürokratisch sind. Und drinnen, in jeder Akte steckt so wahnsinnig viel Leben. Und was für mich wichtig war ist, dieses Leben aus den Akten herauszuholen.“
Annett Gröschner, Autorin von „Inventarisierung der Macht“, in der Sendung „Stilbruch“ vom 26.5.2016 (RBB)